Arbeitsrecht
Wenn Menschen miteinander arbeiten, kann es bisweilen zu Auseinandersetzungen kommen, bei denen es eines rechtlichen Beistands bedarf. Keinesfalls führen diese Fälle immer zu einem gerichtlichen Verfahren. Vielmehr gibt es viele Bereiche, in denen es bereits durch die Hilfe juristischer Beratung zu einer außergerichtlichen Klärung kommt.
Daher liegt neben der Vertretung Ihrer Interessen im Falle eines Gerichtsprozesses ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei in der Rechtsberatung.
Gerade das Arbeitsrecht zeichnet sich durch Besonderheiten aus, sodass dem Mandanten in einigen Fällen nicht mit der Durchsetzung seiner Rechte vor Gericht allein gedient ist. In diesen Fällen sind praktikable Lösungen, welche dem Mandanten neue berufliche Perspektiven eröffnen, anzustreben.
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer:
Arbeitsvertrag
Abschluss, Befristung, Probezeit, Änderung, Kündigung, Abfindung
Lohn, Gehalt
Eingruppierung, Zahlung, Verzug
Urlaub
Versetzung
Abmahnung
Schwerbehinderung und Gleichstellung
Die Umsetzung arbeitsrechtlicher Vorschriften und Regelungen üben einen nicht unerheblichen Einfluss auf den unternehmerischen Erfolg aus. Um arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden, unterstützen wir Sie gern bei der Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen und beraten Sie zu konkreten Fragen. Entsprechend der Grundeinstellung unserer Kanzlei bemühen wir uns Konflikte vorrangig außergerichtlich zu klären. Soweit dies nicht möglich ist, vertreten wir Sie konsequent vor Gericht.
Arbeitsrecht für Arbeitgeber:
Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
Rechtliche Beratung von Personalabteilungen,
z. B. zu Kündigungen, Abmahnungen, allgemeinen personellen Maßnahmen
Dienstrecht der Geschäftsführer und Vorstände
Unterstützung bei Umstrukturierungsmaßnahmen
Schreiben Sie uns
Bitte entscheiden Sie, ob Sie Cookies zulassen möchten. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.